EU-weite Chatkontrolle: Big Brother im Handy?
22/07/26 17:06
Wie die in Berlin ansässige, gemeinnützige Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) auf ihrer Webseite erläutert, stellt das Vorhaben der EU-Kommission, sämtliche Chats aller EU-europäischen Bürger anlasslos auf Kindesmissbrauch zu scannen, einen gefährlichen Präzedenzfall dar, bei dem fast schon sprichwörtlich "das Kind mit dem Bade ausgeschüttet" werde. Unter dem Vorwand, Kinder zu schützen, ermächtige die EU ihre Gliedstaaten zu viel zu weitreichenden Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis.
Die GFF moniert dabei folgende Aspekte des Gesetzesvorhabens:
Pikant an der Angelegenheit ist ferner, dass das EU-Parlament im März 2026 die Verlängerung der bisherigen Übergangsregelung (“Chat Control 1.0”) mehrheitlich abgelehnt hatte. Dadurch lief diese Regelung zunächst aus. Kurz vor der Sommerpause wurde sie dann erneut zur Abstimmung gebracht und mit Verfahrenstricks bis 2028 verlängert.

Die GFF moniert dabei folgende Aspekte des Gesetzesvorhabens:
- Die Chatkontrolle verletze das Recht auf Privatsphäre
- Es drohten Chilling Effects für die Kommunikationsgrundrechte
- Es entstehe eine de-facto-Filterpflicht für Hostinganbieter ohne verfahrensrechtliche Garantien
- Geplante Netzsperren erforderten eine totale Überwachung des Surfverhaltens
- Die Altersverifikation berge Gefahren für Kommunikationsfreiheit
Pikant an der Angelegenheit ist ferner, dass das EU-Parlament im März 2026 die Verlängerung der bisherigen Übergangsregelung (“Chat Control 1.0”) mehrheitlich abgelehnt hatte. Dadurch lief diese Regelung zunächst aus. Kurz vor der Sommerpause wurde sie dann erneut zur Abstimmung gebracht und mit Verfahrenstricks bis 2028 verlängert.
